Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2025 in Deutschland keine privaten Finanzanlagen mehr mit mehreren Konten finanziert werden dürfen. Dieses Vorhaben ist Teil der EU-weiten Initiative zur Verbesserung der Geldwäscheprävention und soll dabei helfen, die Risiken zu minimieren, die durch komplexe strukturierte Finanzprodukte (CSF) entstehen.
Wozu dienen diese kontrollierten Konten?
In den letzten Jahren haben sich CSF immer weiter ausgebreitet. Ein Beispiel dafür sind sogenannte "Hedgefonds" oder auch "Spezialinvestmente", die in der Regel nur von einem kleinen Kreis an Investoren deutschland playfinacasino finanziert werden und bei denen ein Großteil des Geldes für das eigentliche Investment nicht direkt eingesetzt wird, sondern stattdessen auf besondere Konten verlagert wird. Diese Strukturen sind häufig recht komplex und daher sehr schwer zu durchschauen.
Der Bundesfinanzminister hat darauf hinzuweisen, dass es eine Vielzahl von Gründen gibt, warum diese CSF oft als Geldwäsche eingesetzt werden. Sie könnten beispielsweise dazu genutzt werden, illegale Einnahmen in die rechtmäßige Wirtschaft zu lenken und auch zur Umgehung der bestehenden Abgabengesetze.
Das Ziel ist es nicht, private Anleger von ihren Investitionen auszuschließen
Der Bundeskanzler möchte betont, dass das neue Gesetz keinesfalls daran liegt, Private Anlegern die Möglichkeit zu nehmen, ihre Gelder zu investieren. Es handelt sich hierbei eher um eine Regelung zur Stärkung des Schutzes und der Sicherheit bei privaten Finanzinvestitionen.
Daher wird es ab 2025 vorgeschrieben sein, dass alle private Anleger künftig nur noch über ein einzelnes Konto finanzielle Mittel für ihre Investment in sogenannte CSF freigegeben haben werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Transparenz und Offenheit in der Geldwäscheprävention zu erhöhen.
Einführung einer neuen Steuerpflicht
Mit Inkrafttreten des Gesetzes sollen private Anleger auch eine zusätzliche Abgabe zahlen müssen. Sie soll sich am Veranlagungswert des Investmentkredits bemessen und es werden zwei neue Steuersätze eingeführt, um sicherzustellen, dass alle Personen an der steuerlichen Ausgestaltung beteiligt sind.
Durch diesen Schritt ist die Erwartung vorhanden, dass das Geldwäscherisiko nicht nur vermindert wird, sondern auch ein beträchtliches Einkommen in den öffentlichen Haushalt fließt. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Bundesfinanzminister bereits seit einiger Zeit darum kämpft, die EU-Gesetzgebung zu ändern, um private Anleger von CSF vollständig auszuschließen.
Auswirkungen auf FinTech-Unternehmen
Es ist noch nicht klar, in welchem Maß sich das neue Gesetz auf sogenannte Fintech-Unternehmen und deren Dienste auswirken wird. Diese Unternehmen stellen häufig über ihre Plattformen eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung, wozu auch Investitionsmöglichkeiten in CSF gehören können.
Das Problem liegt hier darin, dass es oft schwierig ist, zwischen der Einhaltung und dem Verstoß gegen das neue Gesetz zu unterscheiden. Daher wird eine strenge Anpassung an die geänderten Bedingungen erwartet, um sicherzustellen, dass die FinTech-Unternehmen weiterhin in der Lage sein werden, ihre Dienstleistungen anzubieten.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass das neue Gesetz keine Auswirkung auf bestehende Investitionen hat. Privatpersonen können also bisher gesetzlich erworbene Investments behalten und sich weiterhin über mehrere Konten finanzielle Mittel freigeben.
Viele Experten sind jedoch besorgt darüber, wie effektiv das neue Gesetz bei der Umsetzung der EU-Forderung tatsächlich sein wird. Da die CSF aufgrund ihrer Komplexität oft als strittige und dunkle Angelegenheit wahrgenommen werden, besteht ein erhebliches Risiko, dass es mit dem neuen Gesetz nicht gelingt, den verlangten Schutz der Geldwäscheprävention zu erreichen.